|
Steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter?
In der Krankenversicherung erhöht sich der monatliche Beitrag
nicht wegen steigenden Alters. In jungen Jahren werden Rücklagen
(Altersrückstellungen- die Sie seit dem 01.01.2009 bei einem
Wechsel mitnehmen können) gebildet, die im Alter die Beiträge
stabil halten. Ganz im Gegenteil- die steigenden Kosten im Alter sind
ein Problem der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung). In der GKV wird
sich das Demografieproblem extrem auswirken, der Anteil der
älteren Mitglieder immer also mehr zu nimmt. Gleichzeitig nimmt
der Anteil der Erwerbstätigen ab, die die Beiträge in der
gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten. Die ersten gesetzlichen
Kassen haben 2010 damit begonnen Zusatzbeiträge von ihren
Mitgliedern zu erheben und es ist noch lange kein Ende in Sicht.
Komme ich zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (derzeit 49.000
Euro brutto pro Jahr) fällt oder wenn Sie arbeitslos werden, sind
Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen
Krankenversicherung. Das heißt, die GKV muss Sie aufnehmen. Es
gibt auch die Möglichkeit, sich dauerhaft von der
Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Wird die Krankenversicherung mit Kindern unbezahlbar?
Derzeit sind Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung "noch"
beitragsfrei mitversichert. Dieser Vorteil kann leicht durch eine der
nächsten Gesundheitsreformen gekippt werden. Bei der Wahl
der richtigen Krankenversicherung ist eine Betrachtung Ihrer
persönlichen Familienplanung sehr wichtig. Es ist möglich mit
2 oder 3 Kindern wesentlich günstiger in der privaten
Krankenversicherung versichert zu sein als in der GKV - bei wesentlich
besseren Leistungen und ohne Zuzahlungen.
Können Beiträge zur Krankenversicherung wegen Krankheiten erhöht werden?
Nein. Sind Krankheiten vor Abschluss des Versicherungsvertrages
bekannt, werden sie mit einem Risikozuschlag mitversichert. Treten nach
Annahme oder Policierung des Vertrages Krankheiten auf, dann
trägt der Versicherer das Risiko. Fälle, in denen
nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar eine
Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn
der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person die wichtigen
Gesundheitsfragen im Antrag vorsätzlich falsch beantwortet hat
|
|