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Krankenversicherung-Aktuelles


Steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter?
In der Krankenversicherung erhöht sich der monatliche Beitrag nicht wegen steigenden Alters. In jungen Jahren werden Rücklagen (Altersrückstellungen- die Sie seit dem 01.01.2009 bei einem Wechsel mitnehmen können) gebildet, die im Alter die Beiträge stabil halten. Ganz im Gegenteil- die steigenden Kosten im Alter sind ein Problem der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung). In der GKV wird sich das Demografieproblem extrem auswirken, der Anteil der älteren Mitglieder immer also mehr zu nimmt. Gleichzeitig nimmt der Anteil der Erwerbstätigen ab, die die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil halten. Die ersten gesetzlichen Kassen haben 2010 damit begonnen Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben und es ist noch lange kein Ende in Sicht.


Komme ich zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Wenn Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze (derzeit 49.000 Euro brutto pro Jahr) fällt oder wenn Sie arbeitslos werden, sind Sie  wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die GKV muss Sie aufnehmen. Es gibt  auch die Möglichkeit, sich dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.


Wird die Krankenversicherung mit Kindern unbezahlbar?
Derzeit sind  Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung "noch" beitragsfrei mitversichert. Dieser Vorteil kann leicht durch eine der nächsten  Gesundheitsreformen gekippt werden. Bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung ist eine Betrachtung Ihrer persönlichen Familienplanung sehr wichtig. Es ist möglich mit 2 oder 3 Kindern wesentlich günstiger in der privaten Krankenversicherung versichert zu sein als in der GKV - bei wesentlich besseren Leistungen und ohne Zuzahlungen.


Können Beiträge zur Krankenversicherung wegen Krankheiten erhöht werden?
Nein. Sind Krankheiten vor Abschluss des Versicherungsvertrages bekannt, werden sie mit einem Risikozuschlag mitversichert. Treten nach Annahme oder  Policierung des Vertrages Krankheiten auf, dann trägt der Versicherer das Risiko. Fälle, in denen nachträglich Risikozuschläge erhoben werden oder gar eine Vertragskündigung ausgesprochen wird, treten nur dann auf, wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person die wichtigen Gesundheitsfragen im Antrag vorsätzlich falsch beantwortet hat

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